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Wintersemester 2004/05

Proseminar: E-Government in der Europäischen Union

Überblick
Typ:Proseminar
Zyklus-Kürzel:P
Studienabschnitt:1. Studienabschnitt
Bereich:Methoden der Informationspraxis
Dozent:Dr. Jorgo Chatzimarkakis
Ort/Zeit:Fr 9-14.30, Geb. 4 R. 3.03 (Blockseminar an 5 Terminen). Termine: 22.10.: 9.30-11.00; 17.12., 14.01., 28.01. und 11.02.: 9.00-14.30; 21.01. Exkursion (ganztägig)
Vorbesprechung:22.10., 9.30 h
Beginn:17.12., 9.00 h
Anforderungen zur Vergabe eines benoteten Seminarscheines:
 regelmäßige Teilnahme 20-minütiges Referat mit Thesenpapier (Power-Point-Präsentation) Hausarbeit 12-15 Seiten
Anforderungen zur Vergabe eines unbenoteten Teilnahmescheines:
 regelmäßige Teilnahme Thesenpapier
Anmeldung:Für diese Veranstaltung müssen Sie sich hier in ViLI anmelden.
Plätze:benoteter Seminarschein: 8 von 15 Plätzen belegt.
benoteter Seminarschein - zusätzliche Plätze für Erstsemester: 0 von 5 Plätzen belegt.
unbenoteter Teilnahmeschein: 5 von 5 Plätzen belegt. (Warteliste: 11)
Beschreibung

Inhalt/Ablauf:

E-Government steht für "Electronic Government". Gemeint ist die Abwicklung von staatlichen Verwaltungsakten und Dienstleistungen mit elektronischen Mitteln. E-Government ist eine Sonderform des E-Business mit dem Unterschied, dass auf der einen Seite nicht eine Firma, sondern ein Amt oder eine Behörde steht und auf der anderen der Bürger statt eines Kunden.

Electronic Government ist in den letzten Jahren immer mehr zum Schlagwort geworden. Zusammen mit all den anderen ,,E-Begriffen" wie E-Business oder E-Banking hat der Ausdruck E-Government Eingang in den Wortschatz vieler Politiker, Medienleute, Informatiker oder interessierter Bürger gefunden. Was aber wird genau unter E-Government verstanden? Genügt das Bereitstellen einer Homepage mit den Öffnungszeiten der lokalen Verwaltung bereits, um von E-Government zu sprechen? Ist die per E-Mail zwischen Bürger und Gemeinde kommunizierte Anfrage über einen Aufschub beim Einreichen der Steuererklärung Ausdruck von E-Government? Oder rechtfertigt erst eine hochkomplexe Technologie, welche elektronische Abstimmungen ermöglicht, die Verwendung des Begriffes Electronic Government?

In Sachen E-Government besonders aktiv war die Europäische Union. Auf Initiative der Kommission hat der Europäische Rat entsprechende Initiativen übernommen. Das Ziel Europas, die Vorteile der Informationsgesellschaft voll zu nutzen, steht seit dem Gipfel von Lissabon im März 2000 in den Mitgliedstaaten ganz oben auf der politischen Tagesordnung. Die elektronischen Behördendienste sind ein Hauptbestandteil des von den Mitgliedstaaten im Juni 2000 gebilligten eEurope-Aktionsplans.

Die Verwaltungen überall in Europa haben nun die Bedeutung von E-Government erkannt und unternehmen verstärkte Anstrengungen zum Ausbau der über das Netz zugänglichen öffentlichen Dienstleistungen. Dabei kommt den Sicherheitsaspekten der zugrunde liegenden Netze und Dienste größte Bedeutung zu, denn die Menschen müssen Vertrauen in die elektronischen Transaktionen mit den Verwaltungen haben und sich auf deren Funktionieren verlassen können. Der eEurope-Aktionsplan gibt Benchmarking-Kriterien vor, mit deren Hilfe der beim Ausbau dieser Dienste erreichte Stand und die in jedem einzelnen Land erzielten Fortschritte festgestellt werden können. Bis zum heutigen Tag sind innerhalb der EU jedoch sehr unterschiedliche Erfolge zu verbuchen. E-Government steht für eine neue Form des Informationsaustausches zwischen den staatlichen Behörden und den Bürgern. Die Ansätze der „European Governance“, einer modernen Betrachtungsweise staatlicher Obrigkeit laufen parallel zu E-Government, da durch die raschere Informationsrückkoppelung eine andere Form der bürgerlichen Partizipation möglich ist.

Wir wollen uns in dem Seminar „E-Government am Beispiel der Europäischen Union“ mit den Grundlagen dieser neuen Entwicklung auseinandersetzen. Im Vordergrund steht dabei die veränderte Rolle des Faktors Information. Dabei sollen Definitionen formuliert, bisherige Ansätze verfolgt, Chancen und Risiken diskutiert und Ausblicke vorgezeichnet werden.

1 Einleitung
2 Definitionen von E-Government
2.1 „European Governance“ als Grundlage eines Informationsaustausches zwischen Bürgern und der EU
3 Die Rolle der Information im Rahmen von E-Government
3.1 E-Government in den EU-Mitgliedstaaten und den Kommunen/Bundesländern in Deutschland
4 Das White Paper der EU zu European Governance
4.1 E-Government am Beispiel der Europäischen Union
5 Die Europäischen Institutionen
6 Chancen und Risiken des E-Government
6.1 Ausblick: E-Government im Jahre 2010

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